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AGB
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen (z.B. Kauf- und Mietverträge über Hard- oder Software) zwischen der Firma dawin gmbh (nachfolgend „dawin“) und deren Kunden und Geschäftspartnern (nachfolgend „Kunden“) sowie für alle im Zusammenhang hiermit getätigten Angaben in Broschüren; Preislisten, Werbeanzeigen etc. Dabei ist es unerheblich, ob die Angaben mündlich, schriftlich, per elektronischen Medien oder in sonstiger Form übermittelt wurden.
Mit Auftragserteilung, Abschluss eines Vertrages oder Inanspruchnahme der Leistungen von dawin erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dawin und ihren Kunden ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn dawin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
dawin hat das Recht, für den Kunden zumutbare Änderungen der AGB vorzunehmen. Diese werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Auswirkungen eines unterbliebenen Widerspruchs wird dawin den Kunden in der Mitteilung aufmerksam machen.
2. Vertragsschluss
2.1 Soweit dawin und der Kunde nicht einen Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung abschließen, kommt ein Vertrag mit der Bestellung oder Beauftragung durch den Kunden zustande, wenn der Kunde von dawin zuvor ein individuelles Angebot erhalten hat und die Leistung innerhalb der im verbindlichen Angebot genannten Frist, oder falls keine solche Frist genannt ist, spätestens binnen zehn (10) Tagen nach Abgabe des Angebots von dawin, von dem Kunden bestellt bzw. beauftragt wird.
2.2 Wurde dem Kunden von dawin kein individuelles Angebot unterbreitet, so kommt ein Vertrag durch Übermittlung einer Bestellung oder eines Auftrags über Leistungen von dawin durch den Kunden und durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden durch dawin oder der auftragsgemäßen Vertragserfüllung seitens dawin zustande.
2.3 Der Kunde wird die Auftragsbestätigung aufmerksam lesen und dawin etwaige Abweichungen von der Bestellung unverzüglich mitteilen. Ansonsten wird der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen.
2.4 Die in elektronischen Medien, Broschüren oder Werbematerialien enthaltenen oder von Mitarbeitern nicht schriftlich übersandten mitgeteilten Informationen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.5 dawin trifft keine Pflicht zur Annahme einer Bestellung oder eines Auftrags oder zum Abschluss eines Vertrages.
2.6 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn dawin diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen für die Leistungserbringung getroffen hat.
2.7 Vor dem Hintergrund, dass dawin ihre Produkte und Leistungen ständig verbessert und weiterentwickelt, behält sich dawin vor, Produkte und Leistungen zu ändern und mindestens durch gleichwertige Produkte oder Serviceleistungen zu ersetzen, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Darüber hinausgehende wesentliche Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
3. Software
3.1 Soweit Einzelheiten zur Überlassung von von dawin hergestellter Software (nachfolgend „Software“) nicht in einem eigenem Softwareüberlassungsvertrag geregelt wurden, stellt dawin dem Kunden bei der Überlassung von Software eine Kopie der Software und ein dazugehöriges Handbuch zur Verfügung, welche ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt sind. dawin bleibt – vorbehaltlich Ziffer 3.5 - Inhaberin sämtlicher Urheberrechte, insbesondere auch an Aufzeichnungen und Unterlagen.
3.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Installation, Pflege, Wartung, Support, individuelle Anpassungen sowie Schulungen nicht Vertragsbestandteil Software.
3.3 Für die Erstellung von Software, die Durchführung von Schulungen, die Pflege oder Wartung von Software oder anderer Dienstleistungen im Zusammenhang mit von dawin hergestellter Software als Nutzungsüberlassung werden jeweils gesonderte Verträge abgeschlossen.
3.4 An der dem Kunden unter der Geltung dieser AGB überlassenen Software und ggf. nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt. Bei einer mietweisen oder einer „Software as a service“-Überlassung der Software ist das Nutzungsrecht auf die Dauer der Vertragslaufzeit zeitlich begrenzt.
3.5 Der Kunde darf eine Kopie der Software nur auf der Anzahl Computer benutzen, die in der von dawin erworbenen Lizenz ausgewiesen sind (Einzel- oder Mehrplatzversion). Unter Benutzung ist sowohl die Speicherung der Software in einem temporären Speichermedium (RAM) als auch in einem permanenten Speicher (insbesondere auf Fest-, Wechselplatte, USB-Stick oder CD-ROM) zu verstehen. Die Installation der Software auf einem Dedicated Netzwerk-Server stellt dann keine Benutzung dar, wenn diese den alleinigen Zweck hat, die Software auf am Netzwerk angeschlossene Computer zu verteilen.
3.6 Verwertungshandlungen, insbesondere Vermietung, Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, Gebrauch der Software durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dawin nicht erlaubt.
3.7 Der Kunde kann sich auf seine Kosten eine Kopie für Sicherungs- und Archivierungszwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche anfertigen. Sofern Originale mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, hat er diesen auch auf Kopien anzubringen. Aufzeichnungen oder Unterlagen darf der Kunde nicht vervielfältigen.
3.8 Die von dawin gelieferte Software darf vorbehaltlich § 69e UrhG nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder entassembliert werden.
4. Service
Soweit der Kunde mit dawin Serviceleistungen vereinbart hat, gelten die folgenden Regelungen:
4.1 Service wird durch dawin oder von dawin beauftragte Dritte erbracht.
4.2 Die übliche Reaktionszeit beträgt 72 Stunden. Davon kann im Einzelfall bei Besonderheiten abgewichen werden (z.B. schwer erreichbarer Gerätstandort, fehlende Verfügbarkeit von Ersatzteilen). Soweit dawin telefonischen Support erbringt beträgt die Reaktionszeit 24 Stunden.
4.3 Die unter Ziffer 4.2 erwähnte Reaktionszeit gilt nicht für Teile, die zur Funktionsfähigkeit des Produkts nicht notwendig sind (z.B. Rahmen und Gehäuseteile, Schrauben etc.)
4.4 Vor Durchführung von Serviceleistungen wird der Kunde alle nicht von dawin eingebauten Komponenten entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen. Die Datensicherung liegt nicht im Verantwortungsbereich von dawin.
4.5 Nicht vom Service umfasst sind insbesondere: Reparaturen, soweit kein Sachmangel vorliegt oder Ansprüche gemäß Ziffer 11 ausgeschlossen sind, Konfigurationsarbeiten, Standortwechsel von Produkten, Instandhaltung, Ersatz von Verbrauchsmaterialien, Software- und/oder Datenübernahme, Beseitigung von beim Kunden aufgetretenen Computerviren.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und dawin abgeschlossenen Vertragsverhältnis die Pflicht des Kunden zur Zahlung eines monatlichen Entgelts, so beträgt die vertragliche Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate ab Zurverfügungstellung bzw. Nutzung der Leistungen von dawin. Ein solches Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern jeweils unter Einhaltung einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs (6) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
5.2 Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Ein wichtiger Grund, der dawin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt und trotz erneuter Zahlungsaufforderung unter Setzung einer Nachfrist keine Zahlung leistet.
5.5 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch dawin ohne Bestimmung einer Nachfrist liegt vor, wenn:
• ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird;
• ein solches Verfahren mangels die Kosten des Verfahrens deckende Masse abgelehnt oder eingestellt wird;
• der Kunde freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat;
• der Kunde seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung von dawin leih- oder mietweise bereitgestellte technischen Anlagen innerhalb von zehn (10) Werktagen in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten an dawin bzw. an den von dawin benannten Logistikpartner zurückzusenden.
5.7 Soweit der Kunde Vertragsgegenstände gekauft hat, wird er diese auf eigene Kosten entsorgen, sobald er sie nicht mehr benötigt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus
- 1. der vertraglichen Vereinbarung,
- 2. dem individuellen schriftlichen Angebot,
- 3. der Auftragsbestätigung,
- 4. aus der aktuell gültigen Preisliste von dawin,
- 5. der Rechnung von dawin.
Für den Fall, dass mehrere Preise vereinbart oder angegeben sind, so gelten die Preise in der angegebenen Reihenfolge.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich – soweit nicht anders ausgezeichnet - zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.
6.3 dawin behält sich das Recht vor, Preise, insbesondere im Fall der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Herstellungskosten, Fracht- und Versicherungskosten, anzupassen. dawin kündigt die Änderung vorzeitig an. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nachteilig sein, kann der Kunde die Leistung, die von der Änderung betroffen ist, schriftlich kündigen. Eine solche Kündigung wird mit dem Datum der Einführung der jeweiligen Änderung wirksam. dawin wird den Kunden in der Änderungsmitteilung über dieses außerordentliche Kündigungsrecht informieren. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde von diesem Recht nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung Gebrauch macht. Das Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht gemäß dieser Ziffer
6.3 besteht nicht, soweit Änderungen ausschließlich zu Gunsten des Kunden vorgenommen werden bzw. soweit dawin die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpasst.
6.4 Rechnungsbeträge werden sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt gegenüber Kaufleuten drei (3) Tage nach dem Ausstelldatum als zugestellt, wenn der Empfänger nicht konkrete Anhaltspunkte nachweist, dass die Rechnung nicht oder später zugegangen ist. Rechnungen können von dawin auch per E-Mail übersendet werden.
6.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar gezahlt oder unbar endgültig auf einem Geschäftskonto von dawin eingegangen ist. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt dawin keine Haftung.
6.6 Im Falle des Zahlungsverzuges zahlt der Kunde an dawin Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB.
7. Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung, Abtretung
7.1 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Zudem können Kunden Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.2 dawin behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurück zu behalten, gesetzliche Verzugszinsen und den Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Ferner ist dawin berechtigt vom Vertrag zurück zu treten oder diesen zu kündigen.
7.3 Zur Abtretung von Forderungen gegen dawin ist der Kunde nicht berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
8. Lieferung
8.1 dawin liefert den Vertragsgegenstand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. dawin versendet den Vertragsgegenstand im Auftrag des Kunden und durch ein nach ihrem Ermessen bestimmtes Transportunternehmen.
8.2 Der Kunde trägt die Liefer- und Versandkosten. Dies gilt auch für den Fall, dass dawin den jeweiligen Vertragsgegenstand durch einen Mitarbeiter liefern lässt. Eine Versicherung des Transportes erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung.
8.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand von dawin an den Paket-, Postdienst – oder ein sonstiges Transportunternehmen übergeben wurde.
8.4 Eine eventuell verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand versendet oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird.
8.5 Verbindlich vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde, den ihm obliegenden Pflichten (z.B. fristgerechte Leistung der Vorauszahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist.
8.6 Bei nach Vertragsschluss vereinbarten Vertragsänderungen oder -ergänzungen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
8.7 dawin kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der Lieferfrist möglich ist, in Lieferverzug. Befindet sich dawin in Lieferverzug, räumt der Kunde dawin das Recht ein, ein Ersatzgerät zu stellen Der Kunde hat auf Anfrage von dawin in angemessener Frist schriftlich mitzuteilen, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz der Leistung verlangen will oder auf der Lieferung besteht. Zurücktreten kann der Kunde nur dann, soweit dawin den Verzug der Lieferung zu vertreten hat.
8.8 Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers, so ist dawin berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.9 Im Falle des Annahmeverzuges hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten zu tragen. dawin ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens zehn (10) Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. Export
Die gelieferten Vertragsgegenstände können Technologien enthalten, die den Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Länder, in die die Vertragsgegenstände geliefert oder genutzt werden, unterliegen. Der Kunde hat diese Exportbestimmungen zu beachten. Bei Verletzung von Exportbestimmungen ist dawin berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder diesen zu kündigen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bei einem Kaufvertrag geht das Eigentum an dem gelieferten Vertragsgegenstand erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt).
10.2 Vor dem Übergang des Eigentums ist der Kunde nicht berechtigt, den gelieferten Vertragsgegenstand zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten.
10.3 Vor dem Übergang des Eigentums ist es dem Kunden gestattet, den Vertragsgegenstand weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle ihm hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Drittkäufer zur Sicherung der Zahlungsforderungen von dawin in Höhe des an dawin geschuldeten Kaufpreises an dawin ab. dawin nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. dawin kann jederzeit ohne Angaben von Gründen das Recht der Weiterveräußerung widerrufen.
10.4 Das Recht der Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sich Zahlungsverzug befindet, zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist. In diesem Fall ist dawin berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich. dawin darf in diesem Fall jederzeit den gelieferte Vertragsgegenstand herausverlangen.
11. Ansprüche bei Sachmängeln
11.1 Eigenschaften der Vertragsgegenstände sind in dem individuell unterbreiteten Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder der Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben. Sind Eigenschaften von dawin oder deren Gehilfen öffentlich geäußert worden, insbesondere in Medien und Werbung, so gehören diese nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie dem Kunden schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Eigenschaften, die aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können.
11.2 Zu Sachmängel gehören nicht:
11.2.1 Mängel die auf unsachgemäße Bedienung oder fehlerhafte Installation zurück zu führen sind;
11.2.2 Mängel die durch Einwirkung auf den Vertragsgegenstand durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten zurückzuführen sind;
11.2.3 Wenn der Vertragsgegenstand anders als für die gewöhnliche Verwendung eingesetzt wird;
11.2.4 Funktion innerhalb geltender Industriestandards;
11.2.5 Leistungen, die auf Kundenwunsch erbracht wurden.
11.3 Vor Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen oder Ersatzlieferungen wird der Kunde alle nicht von dawin eingebauten Komponenten entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen. Die Datensicherung liegt nicht im Verantwortungsbereich von dawin.
11.4 Stellt sich heraus, dass ein Mangel tatsächlich nicht vorlag bzw. dass dieser durch den Kunden verursacht worden ist, so ist dawin berechtigt, sämtliche Kosten, die ihr im Rahmen der Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung entstanden sind, von dem Kunden ersetzt zu verlangen. Dabei ist dawin berechtigt für Reisekosten 0,65 Euro zzgl. USt. pro gefahrenem Kilometer sowie für den Arbeitseinsatz von Mitarbeitern pro aufgewendeter Arbeitsstunde 90,00 Euro zzgl. USt. dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.5 Soweit der Kunde Verbraucher ist, teilt er dawin offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel festgestellt hat. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche vier (4) Wochen, nachdem er den Mangel festgestellt hat. Dies gilt nicht, wenn dawin den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im übrigen gelten für Kunden, die Verbraucher sind, die gesetzlichen Regelungen.
11.6 Ist der Kunde nicht Verbraucher, gelten folgende Modifikationen der gesetzlichen Regelung:
11.6.1 Soweit die Vertragsgegenstände im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist dawin abweichend von § 439 BGB berechtigt, nach ihrer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Hierzu ist dawin berechtigt die Ware am Ort des Kunden zu untersuchen. Ebenso ist dawin berechtigt die Ware zur Fehlerfeststellung mitzunehmen und diese gegebenenfalls zu diesem Zweck auszubauen.
11.6.2 Mängel sind schriftlich oder per E-Mail in der Frist des § 377 HGB unter detaillierter Beschreibung der Mängelsymptome zu rügen. Dies gilt auch für Miet- und Werkverträge.
11.6.3 Die Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, wenn dawin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
12. Haftung
12.1 dawin haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden, bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
12.2 Sofern und soweit die vorstehende Ziffer 12.1 nicht anzuwenden ist, haftet dawin im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten).
12.3 dawin haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 15.000,00 Euro begrenzt.
12.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet dawin nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre und nur in Höhe des typischen Widerherstellungsaufwandes.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von dawin für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffern 12.1 bis 12.3 bleiben unberührt.
12.6 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von dawin.
12.7 Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und aufgrund von Schäden an Gesundheit, Leib und Leben.
13. Höhere Gewalt
13.1 dawin hat Leistungsstörungen (bspw. Lieferverzögerungen) aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.
13.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen und die Änderung von Gesetzen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen).
13.3 Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von dawin in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
14. Immaterialgüterrechte
Soweit Dritte den Kunden wegen Verletzung fremder Rechte in Anspruch nehmen, wird dawin den Kunden von derartigen Ansprüchen freistellen, wobei dawin bzw. deren Lieferanten die geeigneten Abwehrmaßnahmen, Vergleichsverhandlungen und die Führung eventueller Rechtsstreitigkeiten vorbehalten bleiben. Der Kunde wird in diesem Fall gegen ihn geltend gemachte Ansprüche nur mit schriftlicher Genehmigung von dawin anerkennen. Der Kunde ist verpflichtet, dawin bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen zu unterstützen.
Der Kunde und dawin werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
Wird die vertragsgemäße Nutzung einer Software durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat dawin in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Lizenzen zu erwerben oder die Software zu ändern oder ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.
Das Vorerwähnte gilt nicht, wenn der Kunde an dem Vertragsgegenstand Änderungen vorgenommen oder den Vertragsgegenstand mit anderen Produkten kombiniert hat.
15. Datenschutz
dawin wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland beachten.
16. Geheimhaltung
dawin und ihre Kunden werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
17. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher können die auf Abschluss eines Fernabsatzvertrages gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die dawin GmbH, Belgische Allee 50, 53842 Troisdorf. Eine ausführliche Belehrung im Sinne des § 312c BGB erhalten Verbraucher zusätzlich separat in Textform.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung mit dawin Bonn.
19. Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Die Schriftform im Sinne dieser AGB erfordert - auch soweit sie an anderer Stelle verlangt wird - die eigenhändige Unterschrift und die Übermittlung des unterschriebenen Dokuments im Original oder per Telefax.
20. Salvatorische Klausel und Nebenabreden
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Nebenabreden oder Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung wirksam.
dawin gmbh
Belgische Allee 50
D-53842 Troisdorf
T: +49 2241 397 198 - 0
F: +49 2241 397 198 - 9
info@dawin.de
www.dawinsuite.de
______________________________________________________________ Stand 2008
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